AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ADVERTISER

1. GELTUNGSBEREICH DER AGB

1.1 Die addfame GmbH, Birkenleiten 41, 81543 München, HRB 219230 (nachfolgend „Addfame“) ist als Marketing Agentur im Bereich des Influencer Marketing tätig. Addfame sucht für seine Werbekunden, die über Addfame werbliche oder kommunikative Ziele erreichen wollen (nachfolgend „Advertiser“) geeignete Werber, Blogger und Videohersteller (nachfolgend „Influencer“). Addfame vermittelt die Influencer an die Advertiser. Die Marketingleistungen, die Addfame gegenüber dem Advertiser erbringt werden nachfolgend als „Addfame Leistungen“ bezeichnet.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Advertiser (nachfolgend „Advertiser AGB“) gelten zwischen Addfame und dem Advertiser. Der Advertiser und Addfame sind Unternehmer im Sinne des §14 BGB.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Advertisers finden keine Anwendung, auch wenn Addfame ihrer Geltung nicht gesondert widerspricht. Abweichende oder widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Advertisers gelten also nur, wenn sie von Addfame schriftlich anerkannt worden sind.

1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen zwischen Addfame und dem Advertiser (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen dieser Advertiser AGB) sind vorrangig vor diesen Advertiser AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Addfame und dem Advertiser bzw. die schriftliche Bestätigung durch Addfame maßgebend.

2. ZUSTANDEKOMMEN VON VERTRÄGEN

2.1 Jedes Unternehmen, das ein Produkt wie beispielsweise Waren oder Dienstleistungen anbietet (nachfolgend „Produkt“), kann durch Vertragsabschluss mit Addfame zum Advertiser werden.

2.2 Addfame übermittelt ein schriftliches Angebot an den Advertiser (nachfolgend „Angebot“). Angebote sind konkrete, mit „Angebot“ überschriebene Erklärungen von Addfame, in denen auf die Geltung dieser Advertiser AGB verwiesen wird.

2.3 Gegenstand des Angebots ist die Veröffentlichung (dies schließt die Verbreitung ein) von Werbebotschaften des Advertisers (nachfolgend „Werbung“; basierend auf Beiträgen in Form von beispielsweise Posts, Stories oder Videoclips, nachfolgend „Content“) auf von (regelmäßig im Angebot benannten) Dritten (nachfolgend „Influencer“) unterhaltenen, gesteuerten oder beeinflussten Accounts im Bereich der sozialen Medien (nachfolgend „Influencer Account(s)“). Der Advertiser zahlt Addfame für die Veröffentlichung von Werbung eine Vergütung gemäß Ziffer 4 dieser Advertiser AGB.

2.4 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, hält sich Addfame für vierzehn (14) Werktage an das Angebot gebunden. Geht Addfame innerhalb dieser Frist keine schriftliche Annahmeerklärung des Advertisers zu, ist das Angebot auch ohne Widerrufserklärung seitens Addfame hinfällig.

2.5 Der Vertrag zwischen dem Advertiser und Addfame kommt durch die schriftliche Annahmeerklärung des Angebots durch den Advertiser zustande (nachfolgend „Vertrag“).

3. ANFORDERUNGEN AN DIE WERBUNG

3.1 Die jeweils vertragsgegenständlichen Influencer Accounts, die inhaltliche Ausgestaltung der Werbung, die Form von deren Veröffentlichung auf den Influencer Accounts und der Kampagnenzeitraum, in dem die Veröffentlichung stattzufinden hat (nachfolgend „Kampagnenzeitraum“), ergeben sich aus dem Vertrag. Enthält ein Vertrag insoweit keine Bestimmung, so steht Addfame ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu, das Addfame nach billigem Ermessen ausüben wird.

3.2 Der Advertiser verpflichtet sich, die für die Ausgestaltung der Werbung notwendigen erforderlichen Informationen und Materialien wie z.B. Produkt- und Shop Informationen, Logos, Claims, Grafiken, Texte, Titel, Titelbilder und Bilder, Vorlagen, Werbemittel, Firmen- und Markennamen sowie Produktverpackungen (nachfolgend „Materialien“) rechtzeitig, mindestens aber zwei (2) Werktage nach Zustandekommen des Vertrags in einem gängigen und unmittelbar verwertbaren digitalen Format (für digitales Material) oder per Postversand (für nicht-digitales Material) gegenüber Addfame zur Verfügung zu stellen. Der Advertiser verpflichtet sich, die für die Ausgestaltung der Werbung notwendigen Materialien rechtzeitig, mindestens aber vierundzwanzig (24) Stunden vor Livegang in einem gängigen und unmittelbar verwertbaren digitalen Format (für digitales Material) oder per Postversand (für nicht-digitales Material) dem Influencer zur Verfügung stellen.

3.3 Der Advertiser ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Produkte, die Gegenstand der Werbung sind, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und durch ihre Bewerbung auf den Influencer Accounts keine gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere gesetzliche oder behördliche Werbeverbote oder Werbebeschränkungen, Gesetze zum Kinder- und Jugendschutz, wettbewerbsrechtliche Bestimmungen, Verbraucherschutzvorschriften, strafrechtliche Bestimmungen) und keine Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Patente, Markenrechte, sonstige gewerbliche Schutzrechte) verletzt werden.

3.4 Der Advertiser ist darüber hinaus verpflichtet, sicherzustellen, dass die Werbung (soweit dies in seinem Verantwortungsbereich liegt) keine diffamierenden, beleidigenden, betrügerischen oder ansonsten anstößigen Inhalte (nachfolgend „anstößige Inhalte“) aufweist und dass sie nicht auf Websites oder sonstige digitale Angebote verweist oder verlinkt, die anstößige Inhalte beinhalten.

3.5 Die Werbung hat zudem den einschlägigen Nutzungsbedingungen der Betreiber der Social-Media-Plattformen (nachfolgend „Plattform Betreiber“) zu entsprechen. Diese Social-Media-Plattformen werden durch Addfame dem Advertiser im Rahmen des Vertrags bekannt gegeben.

3.6 Addfame ist berechtigt, aber nicht dazu verpflichtet, die Werbung sowie die Produkte, die Gegenstand der Werbung sind, vor deren Veröffentlichung im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, der Rechte Dritter und der Nutzungsbestimmungen der Plattform Betreiber sowie auf anstößige Inhalte hin zu überprüfen.

3.7 Werbung, die gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen Nutzungsbedingungen der Plattform Betreiber verstößt, die Rechte Dritter verletzt und/oder die anstößige Inhalte aufweist (nachfolgend insgesamt „unzulässige Werbung“), kann von Addfame jederzeit zurückgewiesen werden. Der Advertiser kann die unzulässige Werbung in diesem Fall durch eine andere, den Bestimmungen in Ziffer 3.3 bis 3.5 dieser Advertiser AGB entsprechende Werbung ersetzen. Der Vergütungsanspruch von Addfame wird durch eine berechtigte Zurückweisung durch Addfame nicht berührt.

3.8 Wird Addfame wegen der Veröffentlichung von unzulässiger Werbung in Anspruch genommen (beispielsweise durch den Influencer), so ist der Advertiser verpflichtet, Addfame auf erstes Anfordern von sämtlichen gegen Addfame gerichteten Ansprüchen vollumfänglich freizustellen und schadlos zu halten und insbesondere die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen bzw. zu erstatten, es sei denn der Advertiser hat die Veröffentlichung der unzulässigen Werbung nicht zu vertreten. Addfame wird den Advertiser unverzüglich von einer derartigen Inanspruchnahme in Kenntnis setzen.

3.9 Der Advertiser ist berechtigt, eine Abänderung der Werbung im Rahmen des Vertragsumfangs und Vertragszwecks zu verlangen (sofern dies für den Influencer nicht unzumutbar ist). Ein solches Abänderungsverlangen ist an Addfame zu adressieren. Addfame wird den Influencer zur Abänderung der Werbung auffordern.

3.10 Der Advertiser ist berechtigt, jederzeit und nach eigenem Ermessen die Werbung (vorzeitig) zu beenden. Ein solches Beendigungsverlangen ist an Addfame zu adressieren. Addfame wird den Influencer zur Löschung der Werbung auffordern. Die Vergütung für diesen Fall ist in Ziffer 4.5 dieser Advertiser AGB geregelt.

4. VERGÜTUNG

4.1 Der Advertiser zahlt an Addfame die im Vertrag ausgewiesene Vergütung. Die Vergütung ist nach Livegang der Werbung auf allen vertragsgegenständlichen Influencer Accounts zur Zahlung fällig, sofern nicht anderweitig im Vertrag geregelt.

4.2 Die Vergütung ist innerhalb von vierzehn (14) Werktagen nach Fälligkeit und Zugang einer ordnungsgemäßen, den Vorschriften des § 14 UStG entsprechenden Rechnung beim Advertiser zahlbar.

4.3 Addfame Leistungen, die nicht ausdrücklich von der vereinbarten Vergütung umfasst werden, sind gesondert zu vergüten.

4.4 Addfame ist nicht verpflichtet, die einzelnen Vergütungsbestandteile für die Addfame Leistungen gegenüber dem Advertiser offen zu legen.

4.5 Bei einer Löschung der Werbung nach Ziffer 3.10 schuldet der Advertiser Addfame die folgende Vergütung: 50% der Vergütung nach Beginn der Erstellung des Contents durch den Influencer, 100% nach Veröffentlichung des Contents bzw. der Werbung auf dem vertragsgegenständlichen Influencer Account.

5. RECHTSVERHÄLTNIS ZU INFLUENCERN, PLATTFORM BETREIBERN UND SONSTIGEN DRITTEN

5.1 Addfame schließt den Vertrag mit dem Influencer im eigenen Namen ab (nicht im Namen des Advertisers).

5.2 Addfame verpflichtet sämtliche Influencer im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen verschiedene, auf die Interessen des Advertisers ausgerichtete Bedingungen zu akzeptieren.

5.3 Insbesondere verpflichtet Addfame sämtliche Influencer,

(a) die Werbung entsprechend den Bestimmungen des Vertrags auf dem vertragsgegenständlichen Influencer Account zu veröffentlichen;

(b) auf dem Influencer Account veröffentlichte Werbung während des Kampagnenzeitraums nicht zu löschen oder ohne Zustimmung von Addfame zu verändern oder umzugestalten.

5.4 Darüber hinaus verpflichtet Addfame den Influencer, auf seinem Influencer Account

(a) keine unzulässigen Inhalte zu veröffentlichen;

(b) innerhalb von zwei Wochen nach erstmaliger Veröffentlichung der Werbung auf dem Influencer Account keine Inhalte zu veröffentlichen, die aus Sicht eines unbefangenen Betrachters als Sympathiebekundung, Werbung oder Empfehlung/Kaufempfehlung bezüglich eines Produkts oder eines Unternehmens verstanden werden können, das mit dem in der Werbung beworbenen Produkt oder dem Advertiser selbst in direktem Wettbewerb steht;

(c) keine Inhalte zu veröffentlichen, die aus Sicht eines unbefangenen Betrachters als Herabwürdigung oder Schmähkritik bezüglich des Advertisers oder des Produkts, das Gegenstand der Werbung ist, verstanden werden können.

5.5 Addfame haftet gegenüber dem Advertiser ausschließlich dafür, dass der Influencer seine Verpflichtungen gegenüber Addfame gemäß Ziffer 5.3 dieser Advertiser AGB einhält. Im Hinblick auf die Verpflichtungen des Influencers gegenüber Addfame aus Ziffer 5.4 dieser Advertiser AGB haftet Addfame hingegen nicht. Kommt ein Influencer seinen Pflichten gemäß Ziffer 5.4 dieser Advertiser AGB oder sonstigen individuell zwischen dem Influencer und Addfame vereinbarten Verpflichtungen nicht nach, so begründet diese Tatsache somit keinerlei Ansprüche des Advertisers gegenüber Addfame (sofern Addfame diesen Verstoß des Influencers gegen Ziffer 5.4 oder sonstige Verpflichtungen nicht zu vertreten hat).

5.6 Sofern nicht im Vertrag anderweitig geregelt, ist der Advertiser nicht berechtigt, die Werbung auf eigenen Kanälen zu veröffentlichen oder einzubinden und/oder von derartigen Kanälen auf diese zu verweisen oder zu verlinken. Als Ausnahme hierzu ist der Advertiser berechtigt, Werbung, auf der er markiert ist, einmalig auf seinem organischen Account zu reposten (sofern nicht anderweitig im Vertrag geregelt).

5.7 Geht der Advertiser innerhalb eines Zeitraums von vierundzwanzig (24) Monaten ab Annahmeerklärung gemäß Ziffer 2.5 dieser Advertiser AGB schuldhaft unter Umgehung von Addfame mit dem Influencer direkt oder Dritten Vertragsverhältnisse über die Veröffentlichung von Werbung auf Influencer Accounts, die Gegenstand des Vertrags sind, ein, so schuldet er Addfame eine Vermittlungsprovision von 20% des jeweiligen Netto- Auftragswerts zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Advertiser ist insoweit Addfame zur Auskunft und Rechenschaft verpflichtet.

5.8 Addfame weist darauf hin, dass Addfame und der Influencer keinen Einfluss darauf haben, inwieweit und in welchem Umfang die Plattform Betreiber veröffentlichte Werbung an die Follower der Influencer Accounts (nachfolgend „Follower“) ausliefern. Addfame haftet daher diesbezüglich nicht gegenüber dem Advertiser (sofern Addfame die nicht erfolgte Auslieferung an Follower nicht zu vertreten hat).

6. NUTZUNGSRECHTE

6.1 Der Advertiser räumt Addfame ein unentgeltliches, unwiderrufliches, nicht- ausschließliches, räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränktes, unterlizenzierbares und an Dritte übertragbares Recht zur Nutzung der Materialien ein, die Gegenstand des Vertrags sind. Die Übertragung schließt insbesondere das Recht zur Weiterübertragung an den im Vertrag genannten Influencer ein.

6.2 Der Advertiser ist verpflichtet, die Materialien frei von der Verletzung von Rechten Dritter, insbesondere Urheberrechten oder gewerblichen Schutzrechten Dritter, zu erstellen und Addfame zur Verfügung zu stellen.

6.3 Der Advertiser ist verpflichtet, Addfame von sämtlichen Ansprüchen, insbesondere von Influencern und sonstigen Dritten, freizustellen, die wegen einer Verletzung von Rechten Dritter, insbesondere Urheberrechten oder gewerblichen Schutzrechten, gegenüber Addfame geltend gemacht werden, es sei denn der Advertiser hat diese Verletzung nicht zu vertreten. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche durch Addfame bleibt hiervon unberührt.

6.4 Addfame räumt dem Advertiser keine Nutzungsrechte an der Werbung oder sonstige Nutzungsrechte ein sofern nicht im Vertrag anderweitig geregelt. Zum Recht auf einmaliges Reposting siehe Ziffer 5.6 dieser Advertiser AGB.

6.5 Der Advertiser verpflichtet sich dazu, sämtliche ihm von Addfame zur Verfügung gestellten Daten (einschließlich Nutzungsdaten sowie deren Auswertungen) und Informationen ausschließlich zum Zweck der Gestellung und Optimierung von Werbung auf den Influencer Accounts gemäß den Bestimmungen des Vertrags zu nutzen.

7. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

7.1 Der Vertrag kommt mit Zugang der Annahmeerklärung gemäß Ziffer 2.5 dieser Advertiser AGB zustande und wird, sofern nicht anderweitig im Vertrag geregelt, für den Kampagnenzeitraum (nach Ziffer 3.1 dieser Advertiser AGB) abgeschlossen (nachfolgend „Laufzeit“).

7.2 Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen;

7.3 Das beiderseitige Recht, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

7.4 Ein solcher wichtiger Grund liegt für Addfame insbesondere vor, wenn sich

(a) veröffentlichte Werbung als unzulässige Werbung erweist und Addfame deswegen von Dritten abgemahnt oder in Anspruch genommen wird;

(b) unveröffentlichte Werbung als unzulässige Werbung erweist und der Advertiser nicht innerhalb von Addfame gesetzter angemessener Frist den Bestimmungen in Ziffer 3.2 bis 3.5 dieser Advertiser AGB entsprechende Werbung liefert.

7.5 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

7.6 Liegt die Verantwortung für eine Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund durch den Advertiser bei Addfame, so reduziert sich die vom Advertiser gemäß Ziffer 4 dieser Advertiser AGB zu leistende Vergütung um den Betrag, der auf die im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung noch nicht erbrachten und/oder für den Advertiser nachweislich nicht verwertbaren Addfame Leistungen entfällt. Die Geltendmachung möglicher weiterer Ansprüche durch den Advertisers nach Maßgabe dieser Advertiser AGB bleibt hiervon unberührt.

7.7 Liegt die Verantwortung für eine Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund durch Addfame beim Advertiser, so ist die gesamte gemäß Ziffer 4 dieser Advertiser AGB zu leistende Vergütung als pauschaler Schadensersatz an Addfame zu zahlen, wobei dem Advertiser der Nachweis vorbehalten bleibt, dass gar kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung möglicher weiterer Ansprüche durch Addfame nach Maßgabe dieser Advertiser AGB bleibt hiervon unberührt.

8. MÄNGELRECHTE‍

8.1 Dem Advertiser stehen die gesetzlichen Mängelrechte zu.

8.2 Der Advertiser trägt die angemessenen Kosten einer unberechtigten Geltendmachung von Mängelrechten (z.B. wenn die vertragsgegenständliche Leistung nicht mangelhaft war oder der Mangel vom Advertiser selbst verursacht wurde).

8.3 Addfame übernimmt, soweit nicht anderweitig im Vertrag geregelt, keine Garantien.

8.4 Mängelgewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten nach erstmaliger Veröffentlichung der Werbung auf den Influencer Accounts. Diese Beschränkung gilt jedoch nicht in den in Ziffer 9.3 genannten Fällen.

9. HAFTUNG‍

9.1 Die Haftung von Addfame für Schäden bei einfacher Fahrlässigkeit ist beschränkt auf Schäden aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Advertiser regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt in gleicher Weise für Schäden, die von Mitarbeitern oder Beauftragten von Addfame, welche nicht Organe oder leitende Angestellte von Addfame sind, grob fahrlässig verursacht werden.

9.2 In den Fällen der Ziffer 9.1 ist die Haftung von Addfame für Schäden in einem Vertragsjahr beschränkt auf einen Wert, der der Vergütung für die Addfame Leistungen der vergangenen zwölf Monate entspricht.

9.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig vom Rechtsgrund mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen (i) wegen Vorsatz, (ii) wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, (iii) wegen Mängeln bezüglich derer eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde (diesbezüglich gilt gegebenenfalls die sich aus der Garantie ergebende Haftungsregelung bzw. Verjährungsfrist), (iv) wegen arglistig verschwiegenen Mängeln, (v) wegen grober Fahrlässigkeit von Organen oder leitenden Angestellten von Addfame oder (vi) nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.4 Addfame haftet zudem nicht für Schäden aufgrund von Manipulationen oder einer temporären Nichterreichbarkeit der Influencer Accounts, sofern Addfame die Manipulation oder die Nichterreichbarkeit nicht zu vertreten hat.

9.5 Addfame haftet darüber hinaus nicht für Schäden aufgrund einer Löschung von Werbung aufgrund eines Verstoßes gegen die einschlägigen Nutzungsbedingungen der Plattform Betreiber, sofern der Verstoß nicht von Addfame zu vertreten ist.

9.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Schadensersatzansprüche des Advertisers gegen Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Vertreter, Organe und Gesellschafter von Addfame.

10. DATENSCHUTZ‍

10.1 Der Advertiser ist verpflichtet, alle personenbezogenen Daten, die Influencer oder Follower betreffen, in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und zu verarbeiten.

10.2 Der Advertiser ist verpflichtet, die in Ziffer 10.1 dieser Advertiser AGB genannten Daten weder an einen Dritten noch in ein Land außerhalb der Europäischen Union zu übertragen, es sei denn, jeweils anwendbare Datenschutzgesetze gestatten eine solche Übertragung.

11. KOMMUNIKATION UND SCHADSOFTWARE‍

Addfame kommuniziert mit dem Advertiser, soweit keine andere Form vorgeschrieben ist, üblicherweise per E-Mail. Der Advertiser wird Addfame eine Änderung seiner E-Mail- Adresse unverzüglich in Textform (einschließlich E-Mail) mitteilen. Er hat sicherzustellen, dass er alle von Addfame an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse übersandten E-Mails erhält, und wird zu diesem Zweck insbesondere den Spam-Filter entsprechend konfigurieren. Es steht Addfame jederzeit frei, auch ein anderes den Formvorschriften genügendes Kommunikationsmittel zu wählen, sofern dies dem Advertiser zumutbar ist.

12. REFERENZRECHT‍

Der Advertiser räumt Addfame das Recht ein, den Advertiser als Kunden und als Referenz für die Addfame Leistungen zu nennen. Dies schließt das Recht zur Nutzung des Namens und des Logos des Advertisers auf den Websites von Addfame ein sowie das Recht zur Nutzung von Screenshots der Werbung und entsprechende Reporting Kennzahlen wie Anzahl Follower, Kommentare und andere (wie z.B. Impressions und Umfrageergebnisse) zu verwenden.


13. HÖHERE GEWALT‍

13.1 Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn die Nichterfüllung der Verpflichtungen auf einem Umstand beruht, der bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war und die Parteien diese Folgen weder verhindern noch durch zumutbare Maßnahmen beheben können (nachfolgend „Höhere Gewalt“). Höhere Gewalt liegt insbesondere vor bei Krieg, Aufruhr, Terror, Streik, Aussperrung, Feuer, Überschwemmung und sonstigen Naturkatastrophen, Pandemien und Epidemien sowie anderen nicht vorhersehbaren Betriebsstörungen.

13.2 Die Parteien sind verpflichtet, sich über den Eintritt Höherer Gewalt unverzüglich zu unterrichten und innerhalb von vierzehn (14) Werktagen detaillierte Informationen insbesondere über den Umfang und, sofern das möglich ist, die voraussichtliche Dauer der Höheren Gewalt vorzulegen.

13.3 Dauert die Behinderung drei (3) Monate oder länger, sind die Parteien zunächst verpflichtet, den Vertrag nach Treu und Glauben anzupassen. Sollte dies nicht möglich sein bzw. dauert die Behinderung sechs (6) Monate oder länger, sind die Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen entsprechend zu kündigen.

13.4 Diese Ziffer 13 gilt auch für Auswirkungen wiederkehrender Umstände (z.B. Auswirkungen der COVID-19 Pandemie) unabhängig davon, ob ihre Ursache zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits bekannt war.

14. VERTRAULICHKEIT‍

14.1 Die Parteien werden sämtliche einander zur Verfügung gestellten oder in irgendeiner sonstigen Weise vertragsgemäß erhaltenen Informationen, die nach Ziffer 14.2 vertraulich zu behandeln sind (nachfolgend „Vertrauliche Informationen“), geheim halten, insbesondere nicht Dritten offenbaren und vor unberechtigter Einsichtnahme durch Dritte schützen, sowie ausschließlich für Zwecke des Vertrags nutzen.

14.2 Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere die Werbung vor deren Veröffentlichung, sämtliche Daten (einschließlich Nutzungsdaten sowie deren Auswertungen) und Informationen im Zusammenhang mit den Influencer Accounts, die wirtschaftlichen Bedingungen des Angebots von Addfame gemäß Ziffer 2.2 dieser Advertiser AGB sowie sämtliche von der offenlegenden Partei bei Offenlegung schriftlich oder mündlich als „vertraulich“ gekennzeichneten anderen Informationen. Zur Klarstellung wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Advertiser die Vertraulichen Informationen in Form der kommerziellen Details, die zwischen dem Advertiser und Addfame vereinbart werden, auch nicht gegenüber dem Influencer offenbaren darf.

14.3 Die Verpflichtungen hinsichtlich der Vertraulichen Informationen bestehen während der Laufzeit und für weitere vierundzwanzig (24) Monate nach der Beendigung des Vertrags.

14.4 Die vorgenannten Verpflichtungen gelten nicht für Informationen, (i) die von der empfangenden Partei selbständig ohne Zugang zu Vertraulichen Informationen der anderen Partei erschlossen oder (ii) die rechtmäßig von einem zur Offenlegung befugten Dritten erlangt wurden oder (iii) deren Offenlegung von der offenlegenden Partei schriftlich freigegeben wurde oder (iv) die ohne Verstoß gegen diese Ziffer 14 seitens der empfangenden Partei öffentlich bekannt wurden oder (v) die vor einem Gericht oder einer Behörde offengelegt werden müssen, vorausgesetzt, die empfangende Partei benachrichtigt die offenlegende Partei noch vor Offenlegung unverzüglich in Textform (einschließlich E-Mail) von einem solchen Erfordernis und unterstützt die offenlegende Partei bei der Erwirkung einer Anordnung, um die Informationen vor öffentlicher Enthüllung zu schützen.

15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN‍

15.1 Addfame kann diese Advertiser AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern oder ergänzen. Der Advertiser wird von Änderungen dieser Advertiser AGB in Textform (einschließlich E-Mail) benachrichtigt.

15.2 Unterlässt es Addfame, bei einem Vertragsverstoß durch den Advertiser zu handeln, so stellt dies keinen Verzicht auf Ansprüche von Addfame in Bezug auf diesen Verstoß oder ähnlich geartete oder Folgeverstöße dar. Eine von Addfame abgegebene einseitige Willenserklärung (z.B. Zustimmungs- oder Verzichtserklärung) ist nur wirksam, wenn sie in Schriftform durch einen ordnungsgemäß bestellten Vertreter von Addfame abgegeben wird.

15.3 Der Advertiser darf weder den Vertrag insgesamt noch einzelne vertragliche Rechte ganz oder teilweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Addfame abtreten oder übertragen.

15.4 Die Aufrechnung oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Advertiser wegen bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Advertiser ist auch insoweit ausgeschlossen, als die Gegenansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

15.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Advertiser AGB oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Advertiser AGB im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine wirksame Regelung setzen, die der unwirksamen Bestimmung in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommt. Ebenso ist zu verfahren, wenn die Advertiser AGB eine Lücke aufweisen sollten.

15.6 Sämtliche Änderungen, Ergänzungen oder die vollständige oder teilweise Kündigung des Vertrags bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.

15.7 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz von Addfame. Addfame ist jedoch berechtigt, den Advertiser auch an seinem Sitz zu verklagen.

15.8 Für sämtliche den Vertrag betreffenden Fragen und Streitigkeiten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und der Weiterverweisungsregeln des deutschen Internationalen Privatrechts wird ausgeschlossen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR SOCIAL MEDIA

1. GELTUNGSBEREICH DER AGB

1.1 Die addfame GmbH, Birkenleiten 41, 81543 München, HRB 219230 (nachfolgend „Addfame“) ist als Marketing Agentur im Bereich des Influencer Marketing tätig. Addfame erbringt für seine Werbekunden, die über Addfame werbliche oder kommunikative Ziele erreichen wollen (nachfolgend „Advertiser“)Marketingleistungen im Bereich der sozialen Medien. Die Marketingleistungen, die Addfame gegenüber dem Advertiser erbringt und die in Ziffer 2.3 dieser Advertiser AGB genauer bezeichnet werden, werden nachfolgend als „Addfame Leistungen“bezeichnet.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Advertiser (nachfolgend „AdvertiserAGB“) gelten zwischen Addfame und dem Advertiser. Der Advertiser und Addfame sind Unternehmer im Sinne des §14 BGB.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Advertisers finden keine Anwendung, auch wenn Addfame ihrer Geltung nicht gesondert widerspricht. Abweichende oder widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Advertisers gelten also nur, wenn sie von Addfame schriftlich anerkannt worden sind.

1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen zwischen Addfame und dem Advertiser (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen dieser Advertiser AGB) sind vorrangig vor diesen Advertiser AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Addfame und dem Advertiserbzw. die schriftliche Bestätigung durch Addfame maßgebend.

2. ZUSTANDEKOMMEN VON VERTRÄGEN

2.1 Jedes Unternehmen, das ein Produkt wie beispielsweise Waren oder Dienstleistungenanbietet (nachfolgend „Produkt“), kann durch Vertragsabschluss mit Addfame zum Advertiser werden.

2.2 Addfame übermittelt ein schriftliches Angebot an den Advertiser (nachfolgend „Angebot“). Angebote sind konkrete, mit „Angebot“ überschriebene Erklärungen von Addfame, in denen auf die Geltung dieser Advertiser AGB verwiesen wird.

2.3 Gegenstand des Angebots ist die Veröffentlichung (dies schließt die Verbreitung ein) von Werbebotschaften des Advertisers (nachfolgend „Werbung“; basierend auf Beiträgen in Form von beispielsweise Posts, Stories oder Videoclips, nachfolgend „Content“) im Bereich der sozialen Medien. Die Veröffentlichung des Contents bzw. der Werbung erfolgt in der Regel über einen oder mehrere der folgenden Kanäle:

(a) Auf vom Advertiser betriebenen Accounts (nachfolgend „organischer Account“)im Bereich der sozialen Medien (nachfolgend „Social Organic Leistungen“);

(b) In einem zur Werbung bestimmten Bereich eines sozialen Netzwerks (nachfolgend „Social Paid Leistungen“)

(c) Auf von (regelmäßig im Angebot benannten) Werbern, Bloggern oderVideoherstellern (nachfolgend „Influencer“) unterhaltenen, gesteuerten oder beeinflussten Accounts (nachfolgend „Influencer Account(s)“) im Bereich der sozialen Medien (nachfolgend „Influencer Leistungen“).

Art und Umfang der angebotenen Leistungen ergeben sich aus dem Angebot, dievomAdvertiser an Addfame zu zahlende Vergütungrichtet sich nach Ziffer 7 dieser Advertiser AGB.

2.4 Sofern nicht anders im Angebot aufgeführt oder vereinbart, hält sich Addfame für vierzehn (14) Werktage an das Angebot gebunden. Geht Addfame innerhalb dieser Frist keine schriftliche Annahmeerklärung des Advertisers zu, ist das Angebot auch ohne Widerrufserklärung seitens Addfame hinfällig.

2.5 Der Vertrag zwischen dem Advertiser und Addfame kommt durch die Annahmeerklärung des Angebots durch den Advertiser in Textform zustande (nachfolgend „Vertrag“).

3. SOCIAL ORGANIC LEISTUNGEN

3.1 Social Organic Leistungen von Addfame bestehen in der Betreuung der Social MediaAuftritte / organischen Accounts des Advertisers. Dies beinhaltet die Vorbereitung, Produktion und das Posten von ausgewähltem Content/Werbung auf dem organischen Account sowie die Interaktion mit der Community bzw. den Followern.

3.2 Art und Umfang der Social Organic Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag.

3.3 Der Advertiser räumt Addfame zwecks Leistungserbringung Zugang zu dessen vertraglich vereinbarten organischen Accounts ein. Jede Veröffentlichung auf dem organischen Account durch Addfame wird vorbehaltlich abweichender Abweichungen vorab mit dem Advertiser abgestimmt und von diesem freigegeben.

4. SOCIAL PAID LEISTUNGEN

4.1 Social Paid Leistungen von Addfame bestehen in der Veröffentlichung von Werbung auf hierfür bestimmten Werbekanälen von sozialen Medien.

4.2 Art und Umfang der Social Paid Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag.

4.3 Der Advertiser räumt Addfame zwecks Leistungserbringung Zugang zu dessen vertraglich vereinbarten organischen Accounts ein. Addfame schaltet die Werbung auf den vertraglich vereinbarten Werbekanälen auf Kosten des Advertisers. Der Advertiser hinterlegt zu diesem Zweck vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen grundsätzlich eine Kreditkarte oder ein sonstiges Zahlungsmittel in seinem organischen Account, das Addfame das Schalten der Werbeanzeigen ermöglicht. Addfame ist in keinem Fall verpflichtet, für die Kosten der Schaltung der Werbeanzeigen in Vorleistung zu treten.

5. INFLUENCER LEISTUNGEN

5.1 Influencer Leistungen von Addfame bestehen in der Auswahl, Vermittlung und Betreuung von Influencern, die auf ihren jeweiligen Influencer Accounts Werbung für den Advertiser veröffentlichen.

5.2 Art und Umfang der Influencer Leistungen, insbesondere die jeweils vertragsgegenständlichen Influencer Accounts, ergeben sich aus dem Vertrag.

6. ANFORDERUNGEN AN DIE WERBUNG UND DEN CONTENT

6.1 Die inhaltliche Ausgestaltung der Werbung, die Form von deren Veröffentlichung und der Kampagnenzeitraum, in dem die Veröffentlichungen stattzufinden haben (nachfolgend „Kampagnenzeitraum“), ergeben sich aus dem Vertrag. Enthält ein Vertrag insoweit keine eindeutige Bestimmung, so steht Addfame ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu, das Addfame nach billigem Ermessen ausüben wird.

6.2 Der Advertiser verpflichtet sich, die für die Ausgestaltung der Werbung notwendigen erforderlichen Informationen und Materialien wie z.B. Produkt- und Shop Informationen, Logos, Claims, Grafiken, Texte, Titel, Titelbilder und Bilder, Vorlagen, Werbemittel, Firmen- und Markennamen sowie Produktverpackungen (nachfolgend „Materialien“) rechtzeitig, mindestens aber zwei (2) Werktage nach Zustandekommen des Vertrags in einem gängigen und unmittelbar verwertbaren digitalen Format (für digitales Material) oder per Postversand (für nicht-digitales Material) gegenüber Addfame zur Verfügung zu stellen. Der Advertiser verpflichtet sich, die für die Ausgestaltung der Werbung notwendigen Materialien rechtzeitig, mindestens aber vierundzwanzig (24) Stunden vor Livegang in einem gängigen und unmittelbar verwertbaren digitalen Format (für digitales Material) oder per Postversand (für nicht-digitales Material) Addfame und/oder dem Influencer/Content Creator zur Verfügung stellen.

6.3 Der Content und die Werbung werden von Addfame selbst oder einem externen Content Creator produziert. Vereinbaren Advertiser und Addfame die Einschaltung eines Content Creators, gelten für das Vertragsverhältnis mit dem Content Creator dieselben Bestimmungen wie für ein solches mit einem Influencer.

6.4 Der Advertiser ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Produkte, die Gegenstand der Werbung sind, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und durch ihre Bewerbung auf den organischen Accounts / den Social Paid Werbekanälen / den Influencer Accounts keine gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere gesetzliche oder behördliche Werbeverbote oder Werbebeschränkungen, Gesetze zum Kinder- und Jugendschutz, wettbewerbsrechtliche Bestimmungen, Verbraucherschutzvorschriften, strafrechtliche Bestimmungen) und keine Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Patente, Markenrechte, sonstige gewerbliche Schutzrechte) verletzt werden. Wird Addfame aufgrund einer (vermeintlichen) Verletzung einer Bestimmung oder eines Rechts, zu deren Einhaltung der Advertisersich nach der vorstehenden Regelung verpflichtet hat, von einem Dritten in Anspruch genommen, so ist der Advertiser verpflichtet, Addfame auf erstes Anfordern von sämtlichen gegen Addfame gerichteten Ansprüchen vollumfänglich freizustellen und schadlos zu halten und insbesondere die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen bzw. zu erstatten

6.5 Der Advertiser ist darüber hinaus verpflichtet, sicherzustellen, dass die Werbung (soweit dies in seinem Verantwortungsbereich liegt) keine diffamierenden, beleidigenden, betrügerischen oder ansonsten anstößigen Inhalte (nachfolgend „anstößige Inhalte“)aufweist und dass sie nicht auf Websites oder sonstige digitale Angebote verweist oder verlinkt, die anstößige Inhalte beinhalten.

6.6 Die Werbung hat zudem den einschlägigen Nutzungsbedingungen der Betreiber der Social-Media-Plattformen (nachfolgend „Plattform Betreiber“) zu entsprechen. Diese Social-Media-Plattformen werden durch Addfame dem Advertiser im Rahmen des Vertrags bekannt gegeben.

6.7 Addfame ist berechtigt, aber nicht dazu verpflichtet, die Werbung sowie die Produkte, die Gegenstand der Werbung sind, vor deren Veröffentlichung im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, der Rechte Dritter und der Nutzungsbestimmungen der Plattform Betreiber sowie auf anstößige Inhalte hin zu überprüfen.

6.8 Werbung, die gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen Nutzungsbedingungen der Plattform Betreiber verstößt, die Rechte Dritter verletzt und/oder die anstößige Inhalteaufweist (nachfolgend insgesamt „unzulässige Werbung“), kann von Addfamejederzeit zurückgewiesen werden. Der Advertiser kann die unzulässige Werbung in diesem Fall durch eine andere, den Bestimmungen in Ziffer 3.3 bis 3.5 dieser Advertiser AGB entsprechende Werbung ersetzen. Der Vergütungsanspruch von Addfame wird durch eine berechtigte Zurückweisung durch Addfame nicht berührt.

6.9 Wird Addfame wegen der Veröffentlichung von unzulässiger Werbung in Anspruch genommen (beispielsweise durch den Influencer), so ist der Advertiser verpflichtet, Addfame auf erstes Anfordern von sämtlichen gegen Addfame gerichteten Ansprüchen vollumfänglich freizustellen und schadlos zu halten und insbesondere die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen bzw. zu erstatten, es sei denn der Advertiser hat die Veröffentlichung der unzulässigen Werbung nicht zu vertreten. Addfame wird den Advertiser unverzüglich von einer derartigen Inanspruchnahme in Kenntnis setzen.

6.10 Der Advertiser ist berechtigt, eine Abänderung der Werbung im Rahmen des Vertragsumfangs und Vertragszwecks zu verlangen (sofern dies für den Influencer nicht unzumutbar ist). Ein solches Abänderungsverlangen ist an Addfame zu adressieren. Addfame wird die Werbung abändern bzw. den Influencer zur Abänderung der Werbung auffordern.

6.11 Der Advertiser ist berechtigt, jederzeit und nach eigenem Ermessen die Werbung (vorzeitig) zu beenden. Ein solches Beendigungsverlangen ist an Addfame zu adressieren. Addfame wird die Werbung löschen bzw. den Influencer zur Löschung der Werbung auffordern. Die Vergütung für diesen Fall ist in Ziffer 7.5 dieser Advertiser AGB geregelt.

7. VERGÜTUNG

7.1 Der Advertiser zahlt an Addfame die im Vertrag ausgewiesene Vergütung. Die Vergütung ist

(a) im Falle von Influencer Leistungen nach Livegang der Werbung auf allen vertragsgegenständlichen Influencer Accounts,

(b) im Falle von Social Organic Leistungen und Social Paid Leistungen monatlich zu Beginn des jeweiligen Monats

zur Zahlung fällig, sofern nicht anderweitig im Vertrag geregelt.

7.2 Die Vergütung ist innerhalb von vierzehn (14) Werktagen nach Fälligkeit und Zugang einer ordnungsgemäßen, insbesondere den Vorschriften des § 14 UStG entsprechenden Rechnung beim Advertiser zahlbar.

7.3 Addfame Leistungen, die nicht ausdrücklich von der vereinbarten Vergütung umfasst werden, sind gesondert zu vergüten.

7.4 Addfame ist nicht verpflichtet, die einzelnen Vergütungsbestandteile für die Addfame Leistungen gegenüber dem Advertiser offen zu legen.

7.5 Bei einer Löschung der Werbung nach Ziffer 6.10 schuldet der Advertiser Addfame die folgende Vergütung: 50% der Vergütung nach Beginn der Erstellung des Contents, 100% nach Veröffentlichung des Contents bzw. der Werbung.

8. RECHTSVERHÄLTNIS ZU INFLUENCERN, PLATTFORMBETREIBERN UND SONSTIGEN DRITTEN

8.1 Addfame schließt den Vertrag mit dem Influencer/Content Creator im eigenen Namen ab(nicht im Namen des Advertisers).

8.2 Addfame verpflichtet sämtliche Influencer/Content Creator im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen verschiedene, auf die Interessen des Advertisers ausgerichtete Bedingungen zu akzeptieren.

8.3 Insbesondere verpflichtet Addfame sämtliche Influencer,

(a) die Werbung entsprechend den Bestimmungen des Vertrags auf demvertragsgegenständlichen Influencer Account zu veröffentlichen;

(b) auf dem Influencer Account veröffentlichte Werbung während des Kampagnenzeitraums nicht zu löschen oder ohne Zustimmung von Addfamezu verändern oder umzugestalten.

8.4 Darüber hinaus verpflichtet Addfame den Influencer, auf seinem Influencer Account

(c) keine unzulässigen Inhalte zu veröffentlichen;

(d) innerhalb von zwei Wochen nach erstmaliger Veröffentlichung der Werbung auf dem Influencer Account keine Inhalte zu veröffentlichen, die aus Sicht eines unbefangenen Betrachters als Sympathiebekundung, Werbung oder Empfehlung/Kaufempfehlung bezüglich eines Produkts oder eines Unternehmens verstanden werden können, das mit dem in der Werbung beworbenen Produkt oder dem Advertiser selbst in direktem Wettbewerb steht;

(e) keine Inhalte zu veröffentlichen, die aus Sicht eines unbefangenen Betrachters als Herabwürdigung oder Schmähkritik bezüglich des Advertisers oder des Produkts, das Gegenstand der Werbung ist, verstanden werden können.

8.5 Addfame haftet im Rahmen von Influencer Leistungen gegenüber dem Advertiser ausschließlich dafür, dass der Influencer seine Verpflichtungen gegenüber Addfame gemäß Ziffer 8.3 dieser Advertiser AGB einhält. Im Hinblick auf die Verpflichtungen des Influencers gegenüber Addfame aus Ziffer 8.4 dieser Advertiser AGB haftet Addfame hingegen nicht. Kommt ein Influencer seinen Pflichten gemäß Ziffer 8.4dieser Advertiser AGB oder sonstigen individuell zwischen dem Influencer und Addfame vereinbarten Verpflichtungen nicht nach, so begründet diese Tatsache somit keinerlei Ansprüche des Advertisers gegenüber Addfame (sofern Addfame diesen Verstoß des Influencers gegen Ziffer 8.4 oder sonstige Verpflichtungen nicht zu vertreten hat). Auf Verlangen des Advertisers wird Addfame etwaig gegen den Influencer bestehende Ansprüche an diesen abtreten.

8.6 Sofern nicht im Vertrag anderweitig geregelt, ist der Advertiser im Rahmen von Influencer Leistungen nicht berechtigt, die Werbung auf eigenen Kanälen zu veröffentlichen oder einzubinden und/oder von derartigen Kanälen auf diese zu verweisen oder zu verlinken. Als Ausnahme hierzu ist der Advertiser berechtigt, Werbung, auf der er markiert ist, einmalig auf seinem organischen Account zu reposten (sofern nichtanderweitig im Vertrag geregelt).

8.7 Geht der Advertiser innerhalb eines Zeitraums von vierundzwanzig (24) Monaten ab Annahmeerklärung gemäß Ziffer 2.5 dieser Advertiser AGB schuldhaft unter Umgehung von Addfame mit dem Influencer direkt oder über einen Dritten Vertragsverhältnisse über die Veröffentlichung von Werbung auf Influencer Accounts, die Gegenstand des Vertrags sind, ein, so schuldet er Addfame eine Vermittlungsprovision von 20% des jeweiligen Netto-Auftragswerts zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Advertiser ist insoweit Addfame zur Auskunft und Rechenschaft verpflichtet.

8.8 Addfame weist darauf hin, dass Addfame und der Influencer keinen Einfluss darauf haben, inwieweit und in welchem Umfang die Plattform Betreiber veröffentlichte Werbung an die Follower der organischen Accounts und der Influencer Accounts(nachfolgend „Follower“) ausliefern. Addfame haftet daher diesbezüglich nichtgegenüber dem Advertiser (sofern Addfame die nicht erfolgte Auslieferung an Follower nicht zu vertreten hat).

9. NUTZUNGSRECHTE

9.1 Der Advertiser räumt Addfame ein unentgeltliches, unwiderrufliches, nicht-ausschließliches, räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränktes, unterlizenzierbares und an Dritte übertragbares Recht zur Nutzung der Materialien ein, die Gegenstand des Vertrags sind. Die Übertragung schließt insbesondere das Recht zur Weiterübertragung an den im Vertrag genannten Influencer/Content Creator ein.

9.2 Der Advertiser ist verpflichtet, die Materialien frei von der Verletzung von Rechten Dritter, insbesondere Urheberrechten oder gewerblichen Schutzrechten Dritter, zu erstellen und Addfame zur Verfügung zu stellen.

9.3 Der Advertiser ist verpflichtet, Addfame von sämtlichen Ansprüchen, insbesondere von Influencern und sonstigen Dritten, freizustellen, die wegen einer Verletzung von Rechten Dritter, insbesondere Urheberrechten oder gewerblichen Schutzrechten,gegenüber Addfame geltend gemacht werden, es sei denn der Advertiser hat diese Verletzung nicht zu vertreten. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche durch Addfame bleibt hiervon unberührt.

9.4 Addfame räumt dem Advertiser keine Nutzungsrechte an der Werbung oder sonstige Nutzungsrechte ein sofern nicht im Vertrag anderweitig geregelt. Zum Recht auf einmaliges Reposting siehe Ziffer 8.6 dieser Advertiser AGB. Eine Nutzung der Werbung oder des Contents durch den Advertiser nach Ablauf der Laufzeit des Vertrags ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Addfame zulässig.

9.5 Der Advertiser verpflichtet sich dazu, sämtliche ihm von Addfame zur Verfügung gestellten Daten (einschließlich Nutzungsdaten sowie deren Auswertungen) und Informationen ausschließlich zum Zweck der Gestellung und Optimierung von Werbung auf den Influencer Accounts gemäß den Bestimmungen des Vertrags zu nutzen.

10. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

10.1 Der Vertrag kommt mit Zugang der Annahmeerklärung gemäß Ziffer 2.5 dieser Advertiser AGB zustande und wird, sofern nicht anderweitig im Vertrag geregelt, für den Kampagnenzeitraum (nach Ziffer 6.1 dieser Advertiser AGB) abgeschlossen(nachfolgend „Laufzeit“).

10.2 Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen;

10.3 Das beiderseitige Recht, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

10.4 Ein solcher wichtiger Grund liegt für Addfame insbesondere vor, wenn sich

(f) veröffentlichte Werbung als unzulässige Werbung erweist und Addfame deswegen von Dritten abgemahnt oder in Anspruch genommen wird;

(g) unveröffentlichte Werbung als unzulässige Werbung erweist und der Advertisernicht innerhalb von Addfame gesetzter angemessener Frist den Bestimmungen in Ziffer 6.2 bis 6.5 dieser Advertiser AGB entsprechende Werbung liefert.

10.5 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

10.6 Liegt die Verantwortung für eine Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund durch den Advertiser bei Addfame, so reduziert sich die vom Advertiser gemäß Ziffer 7dieser Advertiser AGB zu leistende Vergütung um den Betrag, der auf die im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung noch nicht erbrachten und/oder für den Advertiser nachweislich nicht verwertbaren Addfame Leistungen entfällt. Die Geltendmachung möglicher weiterer Ansprüche durch den Advertisers nach Maßgabe dieser Advertiser AGB bleibt hiervon unberührt.

10.7 Liegt die Verantwortung für eine Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund durch Addfame beim Advertiser, so ist die gesamte gemäß Ziffer 7 dieser Advertiser AGB zu leistende Vergütung als pauschaler Schadensersatz an Addfame zu zahlen, wobei dem Advertiser der Nachweis vorbehalten bleibt, dass gar kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung möglicher weiterer Ansprüche durch Addfame nach Maßgabe dieser Advertiser AGB bleibt hiervon unberührt.

11. HAFTUNG

11.1 Die Haftung von Addfame für Schäden bei einfacher Fahrlässigkeit ist beschränkt auf Schäden aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Advertiser regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt in gleicher Weise für Schäden, die von Mitarbeitern oder Beauftragten von Addfame, welche nicht Organe oder leitende Angestellte von Addfame sind, grob fahrlässig verursacht werden.

11.2 In den Fällen der Ziffer 12.1 ist die Haftung von Addfame für Schäden in einem Vertragsjahr beschränkt auf einen Wert, der der Vergütung für die Addfame Leistungender vergangenen zwölf Monate entspricht.  

11.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig vom Rechtsgrund mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen (i) wegen Vorsatz, (ii) wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, (iii) wegen Mängeln bezüglich derer eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde (diesbezüglich gilt gegebenenfalls die sich aus der Garantie ergebende Haftungsregelung bzw. Verjährungsfrist), (iv) wegen arglistig verschwiegenen Mängeln, (v) wegen grober Fahrlässigkeit von Organen oder leitenden Angestellten von Addfame oder (vi) nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.4 Addfame haftet zudem nicht für Schäden aufgrund von Manipulationen oder einer temporären Nichterreichbarkeit der organischen Accounts oder Influencer Accounts,sofern Addfame die Manipulation oder die Nichterreichbarkeit nicht zu vertreten hat.

11.5 Addfame haftet darüber hinaus nicht für Schäden aufgrund einer Löschung von Werbungaufgrund eines Verstoßes gegen die einschlägigen Nutzungsbedingungen der Plattform Betreiber, sofern der Verstoß nicht von Addfame zu vertreten ist.

11.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Schadensersatzansprüche des Advertisers gegen Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Vertreter, Organe und Gesellschafter von Addfame.

12. DATENSCHUTZ

12.1 Der Advertiser ist verpflichtet, alle personenbezogenen Daten, die Influencer oder Follower betreffen, in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und zu verarbeiten.

12.2 Der Advertiser ist verpflichtet, die in Ziffer 13.1 dieser Advertiser AGB genannten Daten weder an einen Dritten noch in ein Land außerhalb der Europäischen Union zu übertragen, es sei denn, jeweils anwendbare Datenschutzgesetze gestatten eine solche Übertragung.

13. KOMMUNIKATION UND SCHADSOFTWARE

Addfame kommuniziert mit dem Advertiser, soweit keine andere Form vorgeschrieben ist, üblicherweise per E-Mail. Der Advertiser wird Addfame eine Änderung seiner E-Mail-Adresse unverzüglich in Textform (einschließlich E-Mail) mitteilen. Er hat sicherzustellen, dass er alle von Addfame an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse übersandten E-Mails erhält, und wird zu diesem Zweck insbesondere den Spam-Filter entsprechend konfigurieren. Es steht Addfame jederzeit frei, auch ein anderes den Formvorschriften genügendes Kommunikationsmittel zu wählen, sofern dies dem Advertiser zumutbar ist.

14. REFERENZRECHT

Der Advertiser räumt Addfame das Recht ein, den Advertiser als Kunden und als Referenz für die Addfame Leistungen zu nennen. Dies schließt das Recht zur Nutzung des Namens und des Logos des Advertisers auf den Websites von Addfame ein sowie das Recht zur Nutzung von Screenshots der Werbung und entsprechende Reporting Kennzahlen wie Anzahl Follower, Kommentare und andere (wie z.B. Impressions und Umfrageergebnisse) zu verwenden.

15. HÖHERE GEWALT

15.1 Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn die Nichterfüllung der Verpflichtungen auf einem Umstand beruht, der bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war und die Parteien diese Folgen weder verhindern noch durch zumutbare Maßnahmen beheben können (nachfolgend „Höhere Gewalt“). Höhere Gewalt liegt insbesondere vor bei Krieg, Aufruhr, Terror, Streik, Aussperrung, Feuer, Überschwemmung und sonstigen Naturkatastrophen, Pandemien und Epidemien sowie anderen nicht vorhersehbaren Betriebsstörungen.

15.2 Die Parteien sind verpflichtet, sich über den Eintritt Höherer Gewalt unverzüglich zu unterrichten und innerhalb von vierzehn (14) Werktagen detaillierte Informationen insbesondere über den Umfang und, sofern das möglich ist, die voraussichtliche Dauer der Höheren Gewalt vorzulegen.

15.3 Dauert die Behinderung drei (3) Monate oder länger, sind die Parteien zunächst verpflichtet, den Vertrag nach Treu und Glauben anzupassen. Sollte dies nicht möglich sein bzw. dauert die Behinderung sechs (6) Monate oder länger, sind die Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen entsprechend zu kündigen.

15.4 Diese Ziffer 16 gilt auch für Auswirkungen wiederkehrender Umstände (z.B. Auswirkungen der COVID-19 Pandemie) unabhängig davon, ob ihre Ursache zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits bekannt war.

16. VERTRAULICHKEIT

16.1 Die Parteien werden sämtliche einander zur Verfügung gestellten oder in irgendeiner sonstigen Weise vertragsgemäß erhaltenen Informationen, die nach Ziffer 17.2vertraulich zu behandeln sind (nachfolgend „Vertrauliche Informationen“), geheim halten, insbesondere nicht Dritten offenbaren und vor unberechtigter Einsichtnahme durch Dritte schützen, sowie ausschließlich für Zwecke des Vertrags nutzen.

16.2 Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere die Werbung vor deren Veröffentlichung, sämtliche Daten (einschließlich Nutzungsdaten sowie deren Auswertungen) und Informationen im Zusammenhang mit den Influencer Accounts, die wirtschaftlichen Bedingungen des Angebots von Addfame gemäß Ziffer 2.2 dieser Advertiser AGB sowie sämtliche von der offenlegenden Partei bei Offenlegung schriftlich oder mündlich als „vertraulich“ gekennzeichneten anderen Informationen.Zur Klarstellung wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Advertiserdie Vertraulichen Informationen in Form der kommerziellen Details, die zwischen dem Advertiser und Addfame vereinbart werden, auch nicht gegenüber dem Influenceroffenbaren darf.

16.3 Die Verpflichtungen hinsichtlich der Vertraulichen Informationen bestehen während der Laufzeit und für weitere vierundzwanzig (24) Monate nach der Beendigung des Vertrags.

16.4 Die vorgenannten Verpflichtungen gelten nicht für Informationen, (i) die von der empfangenden Partei selbständig ohne Zugang zu Vertraulichen Informationen der anderen Partei erschlossen oder (ii) die rechtmäßig von einem zur Offenlegungbefugten Dritten erlangt wurden oder (iii) deren Offenlegung von der offenlegenden Partei schriftlich freigegeben wurde oder (iv) die ohne Verstoß gegen diese Ziffer 17seitens der empfangenden Partei öffentlich bekannt wurden oder (v) die vor einem Gericht oder einer Behörde offengelegt werden müssen, vorausgesetzt, die empfangende Partei benachrichtigt die offenlegende Partei noch vor Offenlegung unverzüglich in Textform (einschließlich E-Mail) von einem solchen Erfordernis und unterstützt die offenlegende Partei bei der Erwirkung einer Anordnung, um die Informationen vor öffentlicher Enthüllung zu schützen.

17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

17.1 Addfame kann diese Advertiser AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern oder ergänzen. Der Advertiser wird von Änderungen dieser Advertiser AGB in Textform (einschließlich E-Mail) benachrichtigt.

17.2 Unterlässt es Addfame, bei einem Vertragsverstoß durch den Advertiser zu handeln, so stellt dies keinen Verzicht auf Ansprüche von Addfame in Bezug auf diesen Verstoß oder ähnlich geartete oder Folgeverstöße dar. Eine von Addfame abgegebene einseitige Willenserklärung (z.B. Zustimmungs- oder Verzichtserklärung) ist nur wirksam, wenn sie in Schriftform durch einen ordnungsgemäß bestellten Vertreter von Addfame abgegeben wird.

17.3 Der Advertiser darf weder den Vertrag insgesamt noch einzelne vertragliche Rechte ganz oder teilweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Addfame abtreten oder übertragen.

17.4 Die Aufrechnung oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Advertiserwegen bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Advertiser ist auch insoweit ausgeschlossen, als die Gegenansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

17.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Advertiser AGB oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Advertiser AGB im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine wirksame Regelung setzen, die der unwirksamen Bestimmung in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommt. Ebenso ist zu verfahren, wenn die Advertiser AGB eine Lücke aufweisen sollten.

17.6 Sämtliche Änderungen, Ergänzungen oder die vollständige oder teilweise Kündigung des Vertrags bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.

17.7 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz von Addfame. Addfame ist jedoch berechtigt, den Advertiserauch an seinem Sitz zu verklagen.

17.8 Für sämtliche den Vertrag betreffenden Fragen und Streitigkeiten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und der Weiterverweisungsregeln des deutschen Internationalen Privatrechts wird ausgeschlossen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR INFLUENCER

1. GELTUNGSBEREICH DER AGB

1.1 Die addfame GmbH, Birkenleiten 41, 81543 München, HRB 219230 (nachfolgend „Addfame“) ist als Marketing Agentur im Bereich des Influencer Marketing tätig. Addfame sucht für seine Werbekunden, die über Addfame werbliche oder kommunikative Ziele erreichen wollen (nachfolgend „Advertiser“) geeignete Werber, Blogger und Videohersteller (nachfolgend „Influencer“). Addfame vermittelt die Influencer an die Advertiser.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Influencer (nachfolgend „Influencer AGB“) gelten zwischen Addfame und dem Influencer. Der Influencer und Addfame sind Unternehmer im Sinne des §14 BGB.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Influencers finden keine Anwendung, auch wenn Addfame ihrer Geltung nicht gesondert widerspricht. Abweichende oder widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Influencers gelten also nur, wenn sie von Addfame schriftlich anerkannt worden sind.

1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen zwischen Addfame und dem Influencer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen dieser Influencer AGB) sind vorrangig vor diesen Influencer AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Addfame und dem Influencer bzw. die schriftliche Bestätigung durch Addfame maßgebend.

2. QUALIFIZIERUNG ALS INFLUENCER‍

Jede Person, die zumindest einen Influencer Account in einem sozialen Netzwerk (nachfolgend „Soziale Netzwerke“) betreibt, der die Anforderungen von Ziffer 5 dieser Influencer AGB erfüllt, kann Influencer werden.

3. ZUSTANDEKOMMEN VON VERTRÄGEN‍

3.1 Addfame übermittelt zunächst eine unverbindliche Anfrage an den Influencer (nachfolgend „Anfrage“).

3.2 Gegenstand der Anfrage ist die Veröffentlichung (dies schließt die Verbreitung ein) von Beiträgen in Form von beispielsweise Posts, Stories oder Videoclips (nachfolgend „Content“) über Produkte des Advertisers wie beispielsweise Waren oder Dienstleistungen (nachfolgend „Werbung“) auf vom Influencer betriebenen Accounts im Bereich der sozialen Medien (nachfolgend „Influencer Account“). Ferner enthält die Anfrage Angaben zum Advertiser sowie zur Vergütung.

3.3 Mit Unterzeichnung der Anfrage gibt der Influencer ein verbindliches Angebot ab, mit Addfame einen Vertrag auf Grundlage dieser Influencer AGB abzuschließen (nachfolgend „Influencer Angebot“). Der Influencer ist für vier Wochen an dieses Influencer Angebot gebunden.

3.4 Das Vertragsverhältnis zwischen dem Influencer und Addfame kommt zustande, sobald Addfame das Influencer Angebot durch Übersendung einer Annahmeerklärung annimmt („Vertrag“).

3.5 Die Entscheidung über die Annahme des Influencer Angebots liegt im alleinigen Ermessen von Addfame. Addfame ist nicht verpflichtet, dem Influencer in einem bestimmten Umfang Anfragen anzudienen.

3.6 Addfame schließt den Vertrag mit dem Influencer im eigenen Namen ab (nicht im Namen des Advertisers).

4. INHALT UND AUSFÜHRUNG VON VERTRÄGEN‍

4.1 Die jeweils vertragsgegenständlichen Influencer Accounts, die inhaltliche Ausgestaltung des Contents und der Werbung, die Form von deren Veröffentlichung auf den Influencer Accounts und der Kampagnenzeitraum, in dem die Veröffentlichung stattzufinden hat (nachfolgend „Kampagnenzeitraum“), ergeben sich aus dem Vertrag. Enthält ein Vertrag insoweit keine Bestimmung, so steht Addfame ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu, das Addfame nach billigem Ermessen ausüben wird.

4.2 Der Influencer ist verpflichtet, den Vertrag vereinbarungsgemäß auszuführen und insbesondere Werbung vereinbarungsgemäß auf dem Influencer Account zu veröffentlichen.

4.3 Der Influencer ist verpflichtet, mit Addfame zu kooperieren, insbesondere unverzüglich auf Anfragen von Addfame zu reagieren. Addfame weist den Influencer ausdrücklich darauf hin, dass Addfame bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen kann (siehe Ziffer 9.3(a) dieser Influencer AGB) sowie weitere Ansprüche wie z.B. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Influencer geltend machen kann.

4.4 Addfame ist berechtigt, aber nicht dazu verpflichtet, die Werbung auf dem Influencer Account auf ihre Vertragsgemäßheit hin zu überprüfen. Der Influencer ist verpflichtet, im zumutbaren Rahmen an einer solchen Überprüfung mit zu wirken.

4.5 Der Influencer ist im Hinblick auf die Veröffentlichung von Werbung für die Einhaltung medienrechtlicher Vorgaben und Vorschriften bzw. von Nutzungsbedingungen der Betreiber der Sozialen Netzwerke verantwortlich.

5. ANFORDERUNGEN AN INFLUENCER ACCOUNTS‍

5.1 Influencer Accounts dürfen keine unzulässigen Inhalte beinhalten. Unzulässige Inhalte sind zum einen rechtswidrige Inhalte und zum anderen sonstige den Interessen des Advertisers zuwiderlaufende Inhalte.

5.2 Rechtswidrige Inhalte sind insbesondere solche, die

(a) gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen;

(b) gegen sonstige gesetzliche Vorschriften (insbesondere Vorschriften des Kinder-,
Jugend- und des Datenschutzes, Vorschriften zum Schutz von Persönlichkeitsrechten und zum Schutz von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten) verstoßen;

(c) wahrheitswidrig oder irreführend sind oder rechtswidrige Handlungen fördern;

(d) kriminelle Handlungen fördern oder solchen Handlungen Vorschub leisten oder Anleitungen für solche Handlungen enthalten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Informationen zur Herstellung, zum Handel oder zum Erwerb von Waffen, Kinderpornografie und illegalen Drogen);

(e) rassistischer, gewaltverherrlichender, volksverhetzender, beleidigender, obszöner, hasserfüllter, in die Privatsphäre anderer eingreifender, diffamierender, ehrenrühriger, politisch extremistischer, religiöser, sexistischer oder für Minderjährige schädlicher Natur sind.

5.3 Den Interessen des Advertisers zuwiderlaufende Inhalte sind insbesondere

(a) Veröffentlichungen des Influencers, die innerhalb von zwei (2) Wochen nach erstmaliger Veröffentlichung der Werbung auf dem Influencer Account vorgenommen werden und die aus Sicht eines unbefangenen Betrachters als Sympathiebekundung, Werbung oder Empfehlung/Kaufempfehlung bezüglich eines Produkts, einer Dienstleistung oder eines Unternehmens verstanden werden können, das mit dem/der in der Werbung beworbenen Produkt oder Dienstleistung oder dem Advertiser selbst in direktem Wettbewerb steht;

(b) Inhalte, die aus Sicht eines unbefangenen Betrachters als Herabwürdigung oder Schmähkritik bezüglich des Advertisers oder des Produkts bzw. der Dienstleistung, das/die Gegenstand der Werbung ist, verstanden werden können.

5.4 Der Influencer ist verpflichtet, keine unzulässigen Inhalte auf dem Influencer Account zu veröffentlichen und für die Promotion oder Bewerbung der Influencer Accounts keine rechtswidrigen Mittel einzusetzen.

5.5 Vom Influencer vorgenommene Handlungen oder zugänglich gemachte Inhalte werden von Addfame weder befürwortet noch gebilligt. Die Verantwortung hierfür liegt alleine beim Influencer.

5.6 Der Influencer ist verpflichtet, Addfame von jeglichen Ansprüchen, insbesondere von Advertisern oder sonstigen Dritten, freizustellen, die darauf beruhen, dass der Influencer Account unzulässige Inhalte beinhaltet, es sei denn der Influencer hat dies nicht zu vertreten. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche durch Addfame bleibt hiervon unberührt.

6. ANFORDERUNGEN AN DIE WERBUNG‍

6.1 Die Ausgestaltung der Werbung und die vereinbarte Form von deren Veröffentlichung ergeben sich aus dem Vertrag. Addfame wird den Influencer zudem briefen (z.B. mündlich, per E-Mail oder per Übersendung von Präsentationen).

6.2 Der Influencer stellt Addfame die Werbung spätestens am vereinbarten Fertigstellungstermin zur Verfügung. Sofern nicht anderweitig im Vertrag vereinbart, handelt es sich hierbei um Fixtermine. Ist der Influencer nicht in der Lage, den Content bzw. die Werbung am vereinbarten Fixtermin zur Verfügung zu stellen, ist er verpflichtet, Addfame unverzüglich hierüber in Textform (einschließlich E-Mail) zu informieren. Addfame wird in Abstimmung mit dem Advertiser entscheiden, ob eine verspätete Veröffentlichung für den Advertiser noch von Interesse ist (und gegebenenfalls zu welchen Konditionen wie z.B. Zusatzleistungen wie Reminder Stories) oder nicht. Ist dies nicht der Fall, kann der Advertiser vom Vertrag zurück treten. Addfame schuldet dem Influencer in einem solchen Fall keine Vergütung (es sei denn der Influencer hat die Verspätung nicht zu vertreten) (siehe Ziffer 7.6 dieser Influencer AGB).

6.3 Der Influencer ist verpflichtet sicher zu stellen, dass die jeweilige Werbung insbesondere nicht gegen gesetzliche Vorschriften und Rechte Dritter, insbesondere Werbeverbote/Werbebeschränkungen, wettbewerbsrechtliche Vorschriften, Vorschriften des Jugendschutzes und Vorschriften zum Schutz von Persönlichkeitsrechten und von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten verstößt. Bei einem Verstoß gegen vorbenannte Regelung ist der Influencer verpflichtet, die Werbung unverzüglich nach Aufforderung von Addfame, des Advertisers oder sonstiger Kenntnisnahme des Verstoßes zu löschen. Addfame weist den Influencer ausdrücklich darauf hin, dass der Vergütungsanspruch des Influencers in diesem Fall entfällt (siehe Ziffer 7.6 dieser Influencer AGB).

6.4 Wird der Influencer von Dritten wegen Verstoßes der Werbung gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen Rechte Dritter (für die der Advertiser verantwortlich ist) in Anspruch genommen, tritt Addfame ihre sämtlichen diesbezüglichen Ansprüche gegen den Advertiser an den diese Abtretung annehmenden Influencer ab. Weitere Ansprüche stehen dem Influencer gegenüber Addfame insoweit nicht zu. Im Übrigen bleibt die Geltendmachung möglicher weiterer Ansprüche durch den Influencer unberührt.

6.5 Der Influencer ist verpflichtet, die Werbung nicht in einem Umfeld zu veröffentlichen, das für Addfame und/oder den Advertiser abträglich sein könnte.

6.6 Der Influencer ist verpflichtet, vor der Veröffentlichung der Werbung auf dem Influencer Account eine Freigabe der Werbung durch Addfame in Textform (einschließlich E-Mail) einzuholen.

6.7 Der Influencer ist verpflichtet, die Werbung gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen zu kennzeichnen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist der Influencer verpflichtet, die Werbung unverzüglich nach Aufforderung durch Addfame, den Advertiser oder sonstiger Kenntnisnahme des Verstoßes ordnungsgemäß zu kennzeichnen.

6.8 Der Influencer darf die Werbung nach Veröffentlichung auf dem Influencer Account ohne vorherige Zustimmung durch Addfame in Textform (einschließlich E-Mail) nicht verändern, umgestalten oder löschen.

6.9 Der Influencer ist verpflichtet, die Veröffentlichung des Contents bzw. der Werbung und Interaktionen mit seinen Followern persönlich vorzunehmen. Um Reichweitenmanipulationen zu verhindern, wird es der Influencer unterlassen, für (Re-)Tweets, (Re-)Postings oder sonstige Postings Bots oder Ähnliches zu verwenden.

6.10 Der Influencer ist verpflichtet, Addfame nach Ende des Kampagnenzeitraums (nach Ziffer 4.1 dieser Influencer AGB) oder während der Laufzeit auf Anfrage von Addfame sämtliche Beitragsstatistiken (sowie sonstige Angaben zur Auswertung der Werbung) in Bezug auf die Werbung zur Verfügung zu stellen. Addfame überprüft diese Beitragsstatistiken unter anderem auf mögliche Manipulationen. Der Influencer ist verpflichtet, diese Beitragsstatistiken (sowie sonstige Angaben zur Auswertung der Werbung) wahrheitsgemäß zu erbringen, insbesondere keine gefakten Insights gegenüber Addfame anzugeben. Addfame weist den Influencer ausdrücklich darauf hin, dass der Vergütungsanspruch des Influencers im Falle einer Manipulation von Beitragsstatistiken (sowie sonstiger Angaben zur Auswertung der Werbung) reduziert werden oder entfallen kann (siehe Ziffer 7.8 dieser Influencer AGB), Addfame den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen kann (siehe Ziffer 9.3(c) dieser Influencer AGB) sowie Addfame weitere Ansprüche wie z.B. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Influencer geltend machen kann.

6.11 Stellt sich bei der Überprüfung nach Ziffer 6.10 dieser Influencer AGB heraus, dass eine negative Abweichung um 40% oder mehr zu den durchschnittlichen, Addfame zugesendeten Insights vorliegt, ist der Influencer verpflichtet, eine Reminder Story zu veröffentlichen.

6.12 Der Advertiser ist berechtigt, eine Abänderung der Werbung im Rahmen des Vertragsumfangs und Vertragszwecks zu verlangen (sofern dies für den Influencer nicht unzumutbar ist). Der Influencer ist verpflichtet, die Werbung unverzüglich nach Mitteilung des Änderungswunsches des Advertisers in Textform (einschließlich E-Mail) durch Addfame, entsprechend abzuändern. Addfame weist den Influencer ausdrücklich darauf hin, dass der Vergütungsanspruch des Influencers im Falle einer Weigerung, solche Änderungen vorzunehmen, reduziert werden oder entfallen kann (siehe Ziffer 7.9 dieser Influencer AGB)

6.13 Der Advertiser ist berechtigt, jederzeit und nach eigenem Ermessen die Werbung (vorzeitig) zu beenden. Der Influencer ist verpflichtet, die Werbung unverzüglich nach Mitteilung über die Beendigung in Textform (einschließlich E-Mail) seitens Addfame, auf seinem Influencer Account zu löschen. Die Vergütung für diesen Fall ist in Ziffer 7.7 dieser Influencer AGB geregelt.

6.14 Der Influencer ist verpflichtet, Addfame von jeglichen Ansprüchen, insbesondere von Advertisern und sonstigen Dritten, freizustellen, die wegen eines Verstoßes des Influencers gegen diese Ziffer 6 gegenüber Addfame geltend gemacht werden, es sei denn der Influencer hat diesen Verstoß nicht zu vertreten. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche durch Addfame bleibt hiervon unberührt.

7. VERGÜTUNG‍

7.1 Der Influencer erhält die im Vertrag festgelegte Vergütung, deren Höhe sich u. a. nach der Anzahl von Followern zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Werbung, nach der Art der Werbung, der Person des Advertisers und nach anderen Faktoren im Zusammenhang mit der Darstellung von Werbung mittels des Influencer Accounts richtet.

7.2 Soweit nicht anderweitig im Vertrag geregelt, ist die Vergütung unmittelbar nach Begleichung (Zahlungseingang) der Addfame Rechnung durch den Advertiser zur Zahlung fällig. Die Vergütung des Advertisers ist grundsätzlich nach Livegang der Werbung auf allen vertragsgegenständlichen Influencer Accounts zur Zahlung fällig und innerhalb von vierzehn (14) Werktagen nach Fälligkeit und Rechnungszugang an Addfame zu zahlen.

7.3 Die Zahlung der Vergütung an den Influencer erfolgt innerhalb von vierzehn (14) Werktagen nach Fälligkeit im Gutschriftverfahren auf ein vom Influencer zu benennendes deutsches Bankkonto. Sollte es sich um ein ausländisches Bankkonto handeln und für die Zahlungsabwicklung Gebühren anfallen, trägt der Influencer diese Kosten.

7.4 Die Vergütung versteht sich zuzüglich etwaiger jeweils geltender gesetzlicher Umsatzsteuer.

7.5 Sollte der Advertiser die Rechnung auch nach einer entsprechenden Aufforderung (nach Fälligkeit im Sinne der Ziffer 7.2, zweiter Satz, dieser Influencer AGB) durch Addfame nicht binnen einer Frist von vierzehn (14) Werktagen nach dieser Aufforderung begleichen, ist der Influencer berechtigt und vor Inanspruchnahme von Addfame verpflichtet, seinerseits den Advertiser auf Zahlung in Anspruch zu nehmen. Addfame wird in diesem Falle seine Ansprüche gegenüber dem Advertiser in Höhe des Anspruchs des Influencers nach Aufforderung an den Influencer abtreten. Der Influencer trägt das Ausfallrisiko des Advertisers.

7.6 Im Fall der Ziffer 6.2 (Sätze 5 und 6) sowie bei einer Löschung der Werbung nach Ziffer 6.3 steht dem Influencer keine Vergütung zu.

7.7 Bei einer Löschung der Werbung nach Ziffer 6.13 steht dem Influencer die folgende Vergütung zu: 50% der Vergütung nach Beginn der Erstellung des Contents, 100% nach Veröffentlichung des Contents bzw. der Werbung. Der Influencer muss sich ersparte Aufwendungen oder Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Arbeitskraft oder böswilliger Unterlassung anderweitiger Verwendung der Arbeitskraft anrechnen lassen.

7.8 Der Vergütungsanspruch des Influencers kann im Falle der Manipulation von Beitragsstatistiken (sowie sonstiger Angaben zur Auswertung der Werbung) entfallen oder sich reduzieren (siehe Ziffer 6.10 dieser Influencer AGB).

7.9 Der Vergütungsanspruch des Influencers kann im Falle der Weigerung, Änderungen der Werbung vorzunehmen (siehe Ziffer 6.12 dieser Influencer AGB) entfallen oder sich reduzieren.

7.10 Reise-, Unterbringung- und sonstige Kosten, die bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen anfallen, trägt der Influencer selbst, sofern nicht anderweitig im Vertrag geregelt.

8. NUTZUNGSRECHTE‍

8.1 Der Influencer ist Urheber des Content bzw. der Werbung. Der Influencer räumt dem Advertiser das Recht ein, Content bzw. Werbung basierend auf dem Content, auf der er markiert ist, einmalig auf seinem organischen Account zu reposten (sofern nicht anderweitig im Vertrag geregelt). Im Übrigen werden Nutzungsrechte im Vertrag geregelt. Der Influencer ist verpflichtet, den Content bzw. die Werbung frei von der Verletzung von Rechten Dritter, insbesondere Urheberrechten oder gewerblichen Schutzrechten Dritter, zu erstellen und an Addfame zu liefern.

8.2 Der Influencer ist verpflichtet, Addfame von sämtlichen Ansprüchen, insbesondere von Advertisern und sonstigen Dritten, freizustellen, die wegen einer Verletzung von Rechten Dritter, insbesondere Urheberrechten oder gewerblichen Schutzrechten, gegenüber Addfame geltend gemacht werden, es sei denn der Influencer hat diese Verletzung nicht zu vertreten. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche durch Addfame bleibt hiervon unberührt.

8.3 Der Influencer ist berechtigt, bei der Erstellung des Content bzw. der Werbung die beworbene Marke des Advertisers zu nutzen (z.B. zum Brand Tagging). Mit Freigabe des Content bzw. der Werbung durch Addfame erwirbt der Influencer das Recht, den Content bzw. die Werbung unter Verwendung der beworbenen Marke auf dem Influencer Account zu veröffentlichen.

9. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG‍

9.1 Der Vertrag kommt mit Zugang der Annahmeerklärung gemäß Ziffer 3.4 dieser Influencer AGB zustande und wird für den im Vertrag genannten Kampagnenzeitraum abgeschlossen (nachfolgend „Laufzeit“).

9.2 Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen.

9.3 Das Recht beider Parteien, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Ein solcher wichtiger Grund liegt für Addfame insbesondere vor,

(a) wenn sich der Influencer innerhalb einer Frist von zehn (10) Werktagen nach Aufforderung in Textform (einschließlich E-Mail) nicht bei Addfame meldet;

(b) wenn der Influencer gegen Ziffer 5 dieser Influencer AGB verstößt; oder

(c) bei einer Manipulation von Beitragsstatistiken (sowie sonstiger Angaben zur Auswertung der Werbung) (siehe Ziffer 6.10 dieser Influencer AGB).

9.4 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

9.5 Kündigungen haben keine Auswirkungen auf bereits vor Kündigung zustande gekommene Verträge, die vertragsgemäß durchzuführen und abzurechnen sind.

10. HAFTUNG‍

10.1 Die Haftung von Addfame für Schäden bei einfacher Fahrlässigkeit ist beschränkt auf Schäden aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Influencer regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt in gleicher Weise für Schäden, die von Mitarbeitern oder Beauftragten von Addfame, welche nicht Organe oder leitende Angestellte von Addfame sind, grob fahrlässig verursacht werden.

10.2 In den Fällen der Ziffer 10.1 ist die Haftung von Addfame für Schäden in einem Vertragsjahr beschränkt auf einen Wert, der der Vergütung des Influencers der vergangenen zwölf Monate entspricht.

10.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig vom Rechtsgrund mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen (i) wegen Vorsatz, (ii) wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, (iii) wegen Mängeln bezüglich derer eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde (diesbezüglich gilt gegebenenfalls die sich aus der Garantie ergebende Haftungsregelung bzw. Verjährungsfrist), (iv) wegen arglistig verschwiegenen Mängeln, (v) wegen grober Fahrlässigkeit von Organen oder leitenden Angestellten von Addfame oder (vi) nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Schadensersatzansprüche des Influencers gegen Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Vertreter, Organe und Gesellschafter von Addfame.

11. DATENSCHUTZ‍

11.1 Addfame verarbeitet die vom Influencer erhaltenen personenbezogenen Daten nach
Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

11.2 Informationen zum Datenschutz findet der Influencer unter
https://www.addfame.com/datenschutz.

12. KOMMUNIKATION UND SCHADSOFTWARE‍

Addfame kommuniziert mit dem Influencer, soweit keine andere Form vorgeschrieben ist, üblicherweise per E-Mail. Der Influencer wird Addfame eine Änderung seiner E-Mail- Adresse unverzüglich schriftlich mitteilen. Er hat sicherzustellen, dass er alle von Addfame an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse übersandten E-Mails erhält, und wird zu diesem Zweck insbesondere den Spam-Filter entsprechend konfigurieren. Es steht Addfame jederzeit frei, auch ein anderes den Formvorschriften genügendes Kommunikationsmittel zu wählen, sofern dies dem Influencer zumutbar ist.

13. REFERENZRECHT‍

Der Influencer räumt Addfame mit Zustandekommen des Vertrags das Recht ein, den Influencer als Referenz für die vertragsgegenständlichen Leistungen von Addfame zu benennen und Screenshots der Werbung und entsprechende Reporting Kennzahlen wie Anzahl Follower, Kommentare und andere (wie z.B. Impressions und Umfrageergebnisse) zu verwenden.


14. HÖHERE GEWALT‍

14.1 Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn die Nichterfüllung der Verpflichtungen auf einem Umstand beruht, der bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war und die Parteien diese Folgen weder verhindern noch durch zumutbare Maßnahmen beheben können (nachfolgend „Höhere Gewalt“). Höhere Gewalt liegt insbesondere vor bei Krieg, Aufruhr, Terror, Streik, Aussperrung, Feuer, Überschwemmung und sonstigen Naturkatastrophen, Pandemien und Epidemien sowie anderen nicht vorhersehbaren Betriebsstörungen.

14.2 Die Parteien sind verpflichtet, sich über den Eintritt Höherer Gewalt unverzüglich zu unterrichten und innerhalb von vierzehn (14) Werktagen detaillierte Informationen insbesondere über den Umfang und, sofern das möglich ist, die voraussichtliche Dauer der Höheren Gewalt vorzulegen.

14.3 Dauert die Behinderung drei (3) Monate oder länger, sind die Parteien zunächst verpflichtet, den Vertrag nach Treu und Glauben anzupassen. Sollte dies nicht möglich sein bzw. dauert die Behinderung sechs (6) Monate oder länger, sind die Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen entsprechend zu kündigen.

14.4 Diese Ziffer 14 gilt auch für Auswirkungen wiederkehrender Umstände (z.B. Auswirkungen der COVID-19 Pandemie) unabhängig davon, ob ihre Ursache zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits bekannt war.


15. VERTRAULICHKEIT‍

15.1 Die Parteien werden sämtliche einander zur Verfügung gestellten oder in irgendeiner sonstigen Weise vertragsgemäß erhaltenen Informationen, die nach Ziff. 15.2 vertraulich zu behandeln sind (nachfolgend „Vertrauliche Informationen“), geheim halten, insbesondere nicht Dritten offenbaren und vor unberechtigter Einsichtnahme durch Dritte schützen, sowie ausschließlich für Zwecke des Vertrags nutzen. Der Influencer verpflichtet sich insbesondere dazu, sämtliche ihm von Addfame zur Verfügung gestellten Vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zweck der Veröffentlichung und Optimierung von Werbung auf dem Influencer Account zu nutzen.

15.2 Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere die Werbung vor deren Veröffentlichung, die Person des Advertisers, sämtliche Korrespondenz zwischen den Parteien bezüglich des Vertrags, einschließlich der Vertragsanbahnung und sämtlicher kommerzieller Details, sämtliche Daten des Influencers sowie deren Auswertungen und sämtliche von der offenlegenden Partei schriftlich oder bei Offenlegung mündlich als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach bei verständiger Würdigung als vertraulich anzusehenden anderen Informationen. Zur Klarstellung wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Influencer die Vertraulichen Informationen in Form der kommerziellen Details, die zwischen dem Influencer und Addfame vereinbart werden, auch nicht gegenüber dem Advertiser offenbaren darf.

15.3 Die Verpflichtungen hinsichtlich der Vertraulichen Informationen bestehen während der Laufzeit und für weitere vierundzwanzig (24) Monate nach der Beendigung des Vertrags.

15.4 Die vorgenannten Verpflichtungen gelten nicht für Informationen, (i) die von der empfangenden Partei selbständig ohne Zugang zu Vertraulichen Informationen der anderen Partei erschlossen oder (ii) die rechtmäßig von einem zur Offenlegung befugten Dritten erlangt wurden oder (iii) deren Offenlegung von der offenlegenden Partei schriftlich freigegeben wurde oder (iv) die ohne Verstoß gegen diese Ziffer 15 seitens der empfangenden Partei öffentlich bekannt wurden oder (v) die vor einem Gericht oder einer Behörde offengelegt werden müssen, vorausgesetzt, die empfangende Partei benachrichtigt die offenlegende Partei noch vor Offenlegung unverzüglich in Textform (einschließlich E-Mail) von einem solchen Erfordernis und unterstützt die offenlegende Partei bei der Erwirkung einer Anordnung, um die Informationen vor öffentlicher Enthüllung zu schützen.


16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN‍

16.1 Addfame kann diese Influencer AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern oder ergänzen. Der Influencer wird von Änderungen dieser Influencer AGB in Textform (einschließlich E-Mail) benachrichtigt.

16.2 Unterlässt es Addfame, bei einem Vertragsverstoß durch den Influencer zu handeln, so stellt dies keinen Verzicht auf Rechte von Addfame in Bezug auf diesen Vertragsverstoß oder ähnlich geartete Vertragsverstöße oder Folgeverstöße dar. Eine von Addfame abgegebene einseitige Willenserklärung (z.B. Zustimmungs- oder Verzichtserklärung) ist nur wirksam, wenn sie in Schriftform durch einen ordnungsgemäß bestellten Vertreter von Addfame abgegeben wird.

16.3 Der Influencer darf Ansprüche aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Addfame weder ganz noch teilweise abtreten oder übertragen.

16.4 Die Aufrechnung oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Influencer wegen bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Influencer ist auch insoweit ausgeschlossen, als die Gegenansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

16.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Influencer AGB oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Influencer AGB im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine wirksame Regelung setzen, die der unwirksamen Bestimmung in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommt. Ebenso ist zu verfahren, wenn die Influencer AGB eine Lücke aufweisen sollten.

16.6 Sämtliche Änderungen, Ergänzungen oder die vollständige oder teilweise Kündigung des Vertrags bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.

16.7 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz von Addfame. Addfame ist jedoch berechtigt, den Influencer auch an seinem Sitz zu verklagen.

16.8 Für sämtliche den Vertrag betreffenden Fragen und Streitigkeiten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Verkauf (CISG) und der Weiterverweisungsregeln des deutschen Internationalen Privatrechts wird ausgeschlossen.